T: 0512 58 82 94 office@kinderbetreuung-tirol.at

Pressekonferenz Novelle TKKG

Dienstag, 19.04.2022, 18:00
Pressekonferenz Tirol heute

Jährlich zusätzlich 18,25 Millionen Euro für weiteren Ausbau der elementaren Bildungseinrichtungen: Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes

Die Sprecherin der Plattform Kinderbetreuung Tirol, Birgit Scheidle, freut sich nicht nur über das Ergebnis, auch über den Weg dorthin: „Unsere gebündelte Expertise aus der Praxis wurde von der Politik gehört. Unsere zentrale Forderung, nämlich die leistungsgerechte Förderung der Ferienöffnung, ist nun mit einem guten Fördersatz von 30 Euro pro geöffnete Stunde umgesetzt. Dies wird zu mehr Öffnungszeiten während der Ferien führen und direkt als Verbesserung bei den Familien mit Kindern ankommen.“

Was bedeuten diese Maßnahmen nun konkret:

Alle Erhalter von elementaren Bildungseinrichtungen profitieren von dieser Novelle. Insbesondere jene mit längeren Öffnungszeiten und einem attraktiven Angebot in den Ferien.

  • Zukünftig wird die zweite Gruppe mit zusätzlichen 4.000 Euro und die dritte mit zusätzlichen 2.000 Euro gefördert.
  • Einrichtungen von elementaren Bildungseinrichtungen erhalten zukünftig eine neu eingeführte Förderung für die LeiterInnentätigkeit. Für die erste Gruppe in der Höhe von 2.339 Euro und für jede weitere Gruppe in der Höhe von 668 Euro.
  • Die Ferienförderung wurde auch auf neue Beine gestellt. Pro Betreuungsstunden und Gruppe werden zukünftig 30 Euro vergütet. Ferien werden somit gerecht nach konkreter Öffnungszeit gefördert.
  • Die verbesserten Fördersätze bedeuten für einen viergruppigen Kindergarten mit einer Ferienöffnung von 800 Stunden bis zu 58.000 Euro mehr an Förderung pro Jahr.

Waldkindergärten werden als Betreuungsform verankert

Aufgrund der ständigen Weiterentwicklungen im pädagogischen Bereich werden Waldkindergärten als Betreuungsform gesetzlich verankert und nicht mehr als Versuch geführt. LRin Palfrader: „Die Betreuung in Waldkindergärten wurde bisher im Rahmen von Kinderbetreuungsversuchen erprobt und hat sich in der Praxis sehr bewährt.“

Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz im Bundesländervergleich

Das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz wurde im Jahr 2010 beschlossen und im Jahr 2016 maßgeblich novelliert. Im Bundesländervergleich zeigt sich, dass sich in Tirol durch das Gesetz zahlreiche Vorteile ergeben haben. „So haben wir mit 20 Kindern, insbesondere in Kindergärten, österreichweit die kleinsten Gruppengrößen. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine zwingende Doppelbesetzung in allen Einrichtungen vor – auch in Horten“, sagt LRin Palfrader. Die für Assistenzkräfte erforderliche Ausbildung ist gesetzlich geregelt. Der Versorgungsauftrag zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die dafür erforderliche Bedarfserhebung sind ebenfalls gesetzlich verankert.

 

Alle Chronik-Beiträge anzeigen