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Gemeinnützigkeitspaket 2024

Montag, 15.01.2024, 18:30–19:30
Webinar

Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023, auch als Gemeinnützigkeitspaket 2024 bezeichnet, ist inzwischen in parlamentarischer Behandlung (Regierungsvorlage eingebracht) und soll laut Plan am 1.1.2024 in Kraft treten.

 

Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 – steuerliche Optimierungen ab 2024

Inhalte:

Spenden steuerlich absetzen können

Spenden sind grundsätzlich persönlich motiviert und können steuerlich nicht geltend gemacht werden, Dazu gibt es im Einkommensteuergesetz bislang wenige Ausnahmen, die Zahlungen an bestimmte begünstigte Einrichtungen (zB Behindertensportdachverbände oder Feuerwehren) und bestimmte begünstigte Zwecke (zB Wissenschaft und Lehre, Kunst und Kultur, Mildtätigkeit, Katastrophenhilfe, Umwelt- und Tierschutz) voraussetzen.
Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 erweitert zum einen den Kreis der begünstigten Einrichtungen und zum anderen werden die spendenbegünstigten Zwecke auf alle gemeinnützigen Zielsetzungen ausgedehnt. Dazu müssen aber bestimmte Hausaufgaben erledigt werden.

Steuerbefreiung für Mitarbeit im Verein oder das neue Freiwilligenpauschale

Es soll in eine neue Regelung geschaffen werden, dass Zahlungen von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen an ihre Freiwilligen ab 2024 unter gewissen Voraussetzungen einkommensteuerfrei sind.
Dabei gilt es das kleine vom großen Freiwilligenpauschale abzugrenzen und die richtigen Meldungen zu machen!

Gemeinnützigkeitsrechts und Rechtssicherheit – Fehler können saniert werden

Die Regelungen, die die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen für Körperschaften, die nach ihrer Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern, festlegen, sollen modernisiert werden und mehr Rechtssicherheit bringen.
Die Möglichkeit einer rückwirkenden Satzungssanierung und einer rückwirkenden Ausnahmegenehmigung für ansonsten begünstigungsschädliche Tätigkeiten soll eingeführt werden.

 

Termin: Montag, 15 Jänner 2024, 18:30 Uhr

    1. Webinar, Link wird nach Anmeldung übermittelt
    2. Basisinformation und Beantwortung von Fragen
    3. Vortragsunterlage zum Downloaden
    4. Gesamte Dauer ca. eine Stunde

 

ReferentInnen:

  1. StB Prof. Mag. Dr. Helmut Schuchter
  2. StBin Verena Keller MSc
  3. Nina Pirkwieser

 

Anmeldung unter office@kinderbetreuung-tirol.at

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