Ausbildungskosten
Pro Workshop: 380,00 € (ermäßigt: 300,00); Gesamtkosten für 18 Workshops inkl. 3 Reflexionstage 5.460,00 € (ermäßigt: 4.340,00 €)
Ermäßigung: gilt für TeilnehmerInnen, die in einem Mitgliedsverein des Tiroler oder Salzburger Dachverbandes arbeiten.
Die Bezahlung erfolgt in Teilbeträgen pro Seminar und wird mit der Seminareinladung vor Seminarbeginn vorgeschrieben.
Förderungen Tirol:
1. Es gibt die Möglichkeit der Förderung über ESF/AMS. Diese Arbeitgeber-Förderung ist nur für private Träger möglich. Diese können für ihre Mitarbeiterin um diese Förderung ansuchen, und wenn diese unter die Voraussetzungen fällt, erhält der Arbeitgeber für sie im Nachhinein 60% der Kurskosten rückerstattet. Voraussetzung der TeilnehmerIn: sie muss in jedem Fall in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenz sein.
Gefördert werden:
• Frauen und Männer über 45 Jahre (auch mit Matura): ab dem 50. Lebensjahr werden 70% der gesamten Kurskosten rückerstattet ODER
• Frauen unter 45 Jahren, wenn sie keine Matura haben, höchstens Lehrausbildung oder mittlere Schule ODER
• WiedereinsteigerInnen, die nach einer vorübergehenden Unterbrechung - auf Grund von Kinderbetreuungspflichten - ihrer vollversicherungspflichteigen Erwerbstätigkeit von mind. einem halben Jahr wieder ins Erwerbsleben einsteigen und deren Arbeitsaufnahme nicht länger als 1 Jahr zurückliegt.
2. Bildungsgeld UPDATE des Landes Tirol in der Höhe von 25% bzw. 700,-€ maximal pro Jahr beantragen. Näheres findet man unter: www.tu-was.com. Unsere Ausbildung ist dort unter „Veranstalter" - Dachverband Selbstorganisierte Kinderbetreuung Tirol eingetragen und wird gefördert.
Link
3. Zinsloses Darlehen des Landes Tirol
Antrag 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn an: Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Arbeitsmarktförderung, Heiliggeiststraße 7-9 in 6020 Innsbruck
Sachbearbeiterin: Sandra Auernig, ++43 (0) 512/508-3558 sandra.auernig@tirol.gv.at
Höhe der Förderung
Es kann ein zinsfreies Darlehen von 80% der förderbaren Kosten bis maximal € 5.000,-- gewährt werden. Die Darlehenssumme muss innerhalb von 36 Monaten nach Ausbildungsende zurückgezahlt werden.
FörderwerberInnen
* Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
* Arbeitnehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst haben
* Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr aufrechtes Arbeitsverhältnis karenziert haben
* Wiedereinsteiger/innen und Ersteinsteiger/innen
* Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes durchgehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs (durchgehenden!) Monaten nachweisen können.
Weitere Voraussetzungen
Es muss eine Sicherstellung eingebracht werden - in Form einer Bürgschaft oder einer Bankgarantie.
Die Darlehensgewährung hängt vom Einkommen ab, das Einkommen muss offen gelegt werden.
* Die Aus- bzw. Weiterbildung darf max. 3 Jahre dauern.
* Die Aus- bzw. Weiterbildung muss mindestens € 700,-- und darf maximal € 15.000,-- kosten.
* Das Haushaltseinkommen darf eine in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
Link zur Homepage
Dort kann man auch das Formular downloaden.
In Tirol ist unsere Ausbildung von der Abteilung Bildung, Land Tirol, anerkannt und berechtigt zur Arbeit als pädagogische Fachkraft in Kinderkrippen aber auch in Kindergruppen und Spielgruppen.
Förderungen Salzburg:
1. Es gibt die Möglichkeit der Förderung über ESF/AMS. Diese Arbeitgeber-Förderung ist nur für private Träger möglich.
Link zum Infoblatt bezüglich der Förderung über ESF:
„Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
Link zum Antragsformular
2. Den Bildungsscheck des Landes Salzburg können Sie auf jeden Fall beantragen. Die BÖE BZ-Ausbildung ist dort anerkannt und wird mit gesamt 830,-€ gefördert.
http://www.salzburg.gv.at/bildungsscheck
In Salzburg ist diese Ausbildung ebenfalls gesetzlich anerkannt (Bescheid vom 18.3.1996, 2/01-213/1997 vom Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Bildung und Gesellschaft) und berechtigt zur Arbeit und Führung von privaten Krabbelgruppen (0-3 J.), altersweiterten Gruppen (0-6 J.) und sog. Schulkindgruppen.